Merlin MechlerMERLIN MECHLER

Vertragsbedingungen für den KI-Angebotsmitarbeiter Sprint

Stand: 7. August 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Merlin Mechler. Anschrift und Kontaktdaten stehen im Impressum. Diese Bedingungen gelten für den KI-Angebotsmitarbeiter Sprint und ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht angeboten.

2. Vertragsschluss

Die Angebotsseite beschreibt Leistung, Umfang und Preis. Mit Abschluss der Startzahlung über Stripe nimmt der Kunde das Angebot an. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung der ersten Rate zustande. Die Zahlungsbestätigung geht an die im Checkout angegebene E-Mail-Adresse.

3. Leistungsumfang

Der Sprint umfasst:

  • einen gemeinsam abgegrenzten Angebots- oder Anfrageprozess,
  • 10 bis 20 geeignete Unterlagen als Arbeitsgrundlage,
  • bis zu zwei Quellsysteme und einen Ziel-Arbeitsbereich,
  • Regeln für Anforderungen, offene Punkte, Fristen, Risiken und Freigaben,
  • einen prüfbaren Entwurf sowie interne Aufgaben,
  • zwei bereitgestellte Testfälle, Dokumentation und Übergabe.

Der konkrete Prozess, die Datenquellen und die erwarteten Ausgaben werden beim Projektstart schriftlich festgehalten.

4. Nicht enthaltene Leistungen

Nicht enthalten sind der automatische Versand an Kunden, verbindliche Preis-, Technik- oder Rechtszusagen durch das System, zusätzliche kostenpflichtige Software sowie Änderungen außerhalb des vereinbarten Prozesses. Erweiterungen brauchen eine gesonderte Vereinbarung.

5. Zeitraum und Mitwirkung

Der Sprint läuft 30 Kalendertage ab dem vereinbarten Projektstart. Voraussetzung sind vollständige Zugänge, Unterlagen und ein benannter Ansprechpartner. Der Kunde stellt geeignete Dokumente und zwei echte Testfälle bereit und beantwortet Rückfragen sowie Freigaben zeitnah. Verzögerungen auf Kundenseite verschieben die betroffenen Termine entsprechend.

6. Preis und Zahlung

Der Gesamtpreis beträgt 5.000 EUR. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die erste Rate von 2.500 EUR ist bei Vertragsschluss fällig. Die zweite Rate von 2.500 EUR wird fällig, sobald der erste geprüfte Arbeitsablauf einen vom Kunden bereitgestellten echten Fall verarbeitet hat und das Ergebnis zur Prüfung vorliegt. Vereinbarte Korrekturen innerhalb des Leistungsumfangs bleiben enthalten. Es gibt keine automatische Verlängerung.

7. Läuft-Garantie

Verarbeitet der vereinbarte Ablauf bis zum Ende des Sprints nicht zwei bereitgestellte Testfälle, weil die Umsetzung des Anbieters nicht funktioniert, arbeitet der Anbieter ohne zusätzliches Honorar weiter, bis dies möglich ist. Die Garantie gilt nicht bei fehlenden Zugängen, ungeeigneten oder unvollständigen Unterlagen, ausbleibenden Rückmeldungen, Störungen externer Dienste oder nachträglich geänderten Anforderungen.

8. Menschliche Prüfung und Verantwortung

Die Ausgaben des KI-Mitarbeiters sind Arbeitsentwürfe. Der Kunde prüft insbesondere Preise, technische Aussagen, rechtliche Formulierungen, Fristen und Freigaben vor jeder Nutzung. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung versendet das System keine verbindliche Kommunikation an Kunden oder Dritte.

9. Vertraulichkeit und Daten

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich. Der Kunde darf nur Daten und Unterlagen bereitstellen, die er für den vereinbarten Zweck verwenden darf. Ist eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, wird vor der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Externe Dienste werden nur im vereinbarten Umfang eingesetzt.

10. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den eigenen Geschäftsbetrieb erforderlichen Nutzungsrechte an den projektspezifischen Dokumentationen, Konfigurationen und Arbeitsabläufen. Vorbestehende Werkzeuge, wiederverwendbare Methoden, Open-Source-Bestandteile und Rechte externer Anbieter bleiben unberührt.

11. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für ungeprüft verwendete KI-Ausgaben, unrechtmäßig bereitgestellte Kundendaten oder Ausfälle externer Dienste, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

12. Vertragsende und Kündigung

Der Vertrag endet mit Abschluss und Übergabe der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und vereinbarte externe Kosten sind zu vergüten.

13. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

14. Schlussbestimmungen

Ergänzungen und Änderungen sollen in Textform festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Fragen zum Vertrag: merlin@merlinmechler.de